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   VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03   

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VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03 (https://dejure.org/2008,23570)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.12.2008 - VerfGH 121/03 (https://dejure.org/2008,23570)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 121/03 (https://dejure.org/2008,23570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VvB Art. 15 Abs. 1
    Zulässige Ablehnung des Zeugenbeweisantrags für nur durch Sachverständigengutachten zu beantwortende Beweisfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1362
  • VersR 2009, 564
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Denn für deren Beantwortung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich allein auf die Beurteilung durch Sachverständige, nicht dagegen auf die Aussagen von Zeugen an (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn. 10; VersR 2000, 372 ; ebenso KG, NZV 2006, 146 ; 2005, 521, ; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 1684/06 - juris, Rn. 28).

    Der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Unfall wird dagegen ein nur geringer Beweiswert beigemessen, der zudem in erster Linie den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall betrifft (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn.11).

    Begründet wird dies damit, dass die Befunde häufig unspezifisch sind oder allein auf der Schilderung des Geschädigten beruhen; ferner fällt ins Gewicht, dass der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt, weshalb die Benennung der Diagnose für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist (so BGH VersR 2008, 1133 Rn. 11).

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung deshalb nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn. 11).

    Ein solcher Befund wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als nicht verletzungstypisch angesehen (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 12 a. E.) und musste deshalb von dem Landgericht nicht besonders gewürdigt werden.

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Denn für deren Beantwortung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich allein auf die Beurteilung durch Sachverständige, nicht dagegen auf die Aussagen von Zeugen an (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn. 10; VersR 2000, 372 ; ebenso KG, NZV 2006, 146 ; 2005, 521, ; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 1684/06 - juris, Rn. 28).

    Nur bei Hinzutreten weiterer Umstände kann dies im Einzelfall anders sein (vgl. BGH, NJW 2008, 2845 Rn. 11).

    Der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Unfall wird dagegen ein nur geringer Beweiswert beigemessen, der zudem in erster Linie den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall betrifft (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn.11).

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung deshalb nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn. 11).

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Die hierzu vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2003 (DAR 2003, 218), die nur den ohnehin bekannten Grundsatz wiederhole, dass im Einzelfall auch unterhalb der 10 km/h eine Verletzung an der Halswirbelsäule entstehen " kann ", führe zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Zeugen sind ein ungeeignetes Beweismittel, wenn die Beweisfragen ihrer Art nach nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden können (BGH NJW 2007, 2122 ; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 284, Rn. 65).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Denn für deren Beantwortung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich allein auf die Beurteilung durch Sachverständige, nicht dagegen auf die Aussagen von Zeugen an (BGH, VersR 2008, 1133 Rn. 11; NJW 2008, 2845 Rn. 10; VersR 2000, 372 ; ebenso KG, NZV 2006, 146 ; 2005, 521, ; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2006 - 10 U 1684/06 - juris, Rn. 28).
  • OLG Bamberg, 05.12.2000 - 5 U 195/99

    Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Der Beschwerdeführer könne sich nicht im Anschluss auf das an Weltfremdheit nicht zu überbietende Urteil des OLG Bamberg (vom 5. Dezember 2000 - 5 U 195/99 -, DAR 2001, 121) darauf berufen, dass allein die ärztlichen Atteste zum Beweis für eine unfallbedingte Verletzung ausreichten.
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Zwar ist es mit Art. 15 Abs. 1 VvB unvereinbar, wenn ein Gericht ein Beweisangebot zu einer von ihm als erheblich erachteten Behauptung nicht berücksichtigt, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze hierfür findet (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - juris, Rn. 39; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Danach hat ein Beschwerdeführer zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 63, 77 ; 85 ).
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß § 49 Abs. 1 und § 50 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - voraus, dass sich der Beschwerdeführer auf Rechte beruft, die ihm die Verfassung von Berlin gewährt, und sich aus seinem Vorbringen hinreichend deutlich und nachvollziehbar ergibt, dass das beanstandete Verhalten der öffentlichen Gewalt auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen kann (vgl. Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 121/03
    Zwar ist es mit Art. 15 Abs. 1 VvB unvereinbar, wenn ein Gericht ein Beweisangebot zu einer von ihm als erheblich erachteten Behauptung nicht berücksichtigt, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze hierfür findet (Beschluss vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - juris, Rn. 39; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 2001, 1006 m. w. N.).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für

  • OLG München, 28.07.2006 - 10 U 1684/06
  • VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 80/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei der unzulässigen Rüge des Verstoßes

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Es wäre wohl auch verfassungsrechtlich nicht vereinbar, wenn ein Gericht ein Beweisangebot zu einer Behauptung einer Partei nicht berücksichtigt, ohne dass sich im Prozessrecht eine Stütze hierfür findet ( Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin , VersR 2009, Seiten 564 ff.; BVerfG , NJW-RR 2001, Seiten 1006 f. ).

    Auch ärztliche Zeugen sind insofern oft ein ungeeignetes Beweismittel, wenn die Beweisfragen ihrer Art nach nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden können ( BGH , NJW 2007, Seiten 2122 ff.; Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031 ).

    Denn für deren Beantwortung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich allein auf die Beurteilung durch Sachverständige, nicht dagegen auf die Aussagen von (ärztlichen) Zeugen an ( Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031; BGH , VersR 2008, Seiten 1133 f.; BGH , NJW 2008, Seiten 2845 f.; BGH , VersR 2000, Seiten 372 f.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f.; KG Berlin , NZV 2005, Seiten 521 f.; OLG München , Urteil vom 28.07.2006, Az.: 10 U 1684/06, in: "juris" ).

    Nur bei Hinzutreten weiterer Umstände kann dies im Einzelfall anders sein ( Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031; BGH , NJW 2008, Seiten 2845 f. ).

    Der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Unfall wird insofern auch nur ein geringer Beweiswert beigemessen, der zudem in erster Linie den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall betrifft ( Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031; BGH , VersR 2008, Seiten 1133 f.; BGH , NJW 2008, Seiten 2845 f. ).

    Begründet wird dies damit, dass die Befunde häufig unspezifisch sind oder allein auf der Schilderung des Geschädigten beruhen; ferner fällt ins Gewicht, dass der Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters betrachtet, sondern ihn als Therapeut behandelt, weshalb die Benennung der Diagnose für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung ist ( Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031 ; BGH , VersR 2008, Seiten 1133 f. ), wie bereits dargelegt.

    Im Regelfall wird das Ergebnis einer solchen Untersuchung deshalb nur als eines unter mehreren Indizien für den Zustand des Geschädigten nach dem Unfall Berücksichtigung finden können ( Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031; BGH , VersR 2008, Seiten 1133 f.; BGH , NJW 2008, Seiten 2845 f. ).

    Inwieweit der Gesundheitszustand der Zeugin R. S. auf den Unfall zurückzuführen ist, muss deshalb mit anderen Mitteln, unter Beachtung der strengen Anforderungen des Vollbeweises (§ 286 ZPO; Berliner VerfGH , Beschluss vom 16.12.2008, Az.: VerfGH 121/03, u. a. in: beck-online, BeckRS 2009, Nr.: 31031; BGH , VersR 2008, Seiten 1133 f. ), zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden.

  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Ein Zeuge ist danach ein ungeeignetes Beweismittel, wenn die Beweisfrage ihrer Art nach nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden kann (vgl. BerlVerfGH, VersR 2009, 564, 566; BGH, NJW 1993, 1796, 1797).
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